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24-h-Betreuung


Seniorenbetreuung
für Privathaushalte
im eigenen Zuhause


 
Sie suchen eine 24-Stunden-Betreuung?

Sie interessieren sich für eine Betreuerin aus Osteuropa als mögliche Alternative zum Pflegeheim. Wir bieten Ihnen in Kooperation mit unserem polnischen Partnerunternehmen qualifizierte Kräfte, die Sie z. B. bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt, bei der Körperpflege oder bei Arztbesuchen unterstützen.

Die Betreuerinnen leben und wohnen mit und bei Ihnen, daher stammt auch der Begriff “24-Stunden-Betreuung“ oder „24-Stunden-Pflege“, der nicht wörtlich genommen werden darf: Natürlich arbeiten die Betreuerinnen nicht rund um die Uhr, sondern unterliegen den normalen gesetzlichen Bestimmungen, die eine 40-Stunden-Arbeitswoche vorsehen.




Ablauf

Auswahl der Betreuerin







 
Wie geht es konkret weiter?

Der erste Schritt ist die Auswahl einer Betreuerin. Anhand eines umfangreichen Fragebogens, den wir Ihnen gerne per E-Mail oder Brief übermitteln, erfassen wir Ihre individuellen Bedürfnisse und Ansprüche und suchen danach eine optimal geeignete Betreuerin für Sie aus.

Neben den gewünschten Deutschkenntnissen fließen bei der Auswahl der Betreuerin auch Beeinträchtigungen der zu betreuenden Person wie Demenz oder Inkontinenz, besondere Wünsche bei Freizeitaktivitäten oder zusätzlich zu versorgende Haustiere mit ein. Auf Wunsch verfügt die Betreuerin auch über einen Führerschein. Da die meisten Betreuerinnen weiblich sind, verwenden wir hier der Einfachheit halber die weibliche Form, wir können Ihnen jedoch selbstverständlich auch (männliche) Betreuer vorstellen.




Vertrag




Dienstleistungsvertrag

















 
Wie ist die rechtliche Seite?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Betreuerinnen aus Osteuropa in Privathaushalten in Deutschland zu beschäftigen.

Unser Angebot basiert auf einem Dienstleistungsvertrag den Sie direkt mit unserem polnischen Partnerunternehmen abschließen. Die Betreuerinnen sind direkt bei unserem polnischen Partner angestellt, sämtliche Sozialabgaben (wie z. B. Renten- oder Krankenversicherung) werden in Polen entrichtet. Sie erhalten zwei Mal im Monat eine Rechnung über die erbrachte Dienstleistung.

Sofern Sie einmal mit einer Betreuerin nicht zufrieden sind, organisieren wir kurzfristig einen Personalwechsel, auch die Urlaubsvertretung wird von uns organisiert, so dass für eine durchgehende Betreuung gesorgt ist.

Bitte rechnen Sie je nach gewünschten Sprachkenntnissen und erforderlicher Qualifikation mit einer Vorlaufzeit vom Vertragsabschluss bis zum Anreisetag der Betreuerin von durchschnittlich etwa acht bis zehn Tagen. In dringenden Fällen, die eine beschleunigte Anreise verlangen, sprechen Sie uns gerne an.

Eine ausführliche und vollständige Übersicht aller Möglichkeiten zur Beschäftigung osteuropäischen Personals finden Sie bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (PDF-Datei, Stand: Januar 2013). Unser auf einem Dienstlungsvertrag basierendes Angebot wird in der dritte Spalte beschrieben („entsandte Haushaltshilfen, Pflege-/Betreuungskräfte“):

PDF




Kosten





Tagesgenaue Abrechnung












Zuschüsse


 
Was kostet es?

Gerne senden wir Ihnen ein schriftliches Angebot, idealerweise nach einem telefonischen Erstkontakt, um Ihre Vorstellungen und Wünsche vorab zu besprechen.

Über die erbrachten Betreuungsdienstleistungen erhalten Sie zwei Mal im Monat eine Rechnung. Die monatlichen Kosten hängen in erster Linie von den gewünschten Deutschkenntnissen der Betreuerin sowie deren Qualifikation ab und liegen bei ca. 1.300 € (keine Deutschkenntnisse) bis 2.100 € (sehr gute Deutschkenntnisse), die meisten Kunden entscheiden sich für ein Angebot mit guten bis befriedigenden Deutschkenntnissen und monatlichen Kosten von 1.800 bis 1.900 €. Die Kosten sind unabhängig von einer eventuellen Pflegestufe.

Darüber hinaus sind Kost und Logis für die Betreuerin frei, d. h. Sie stellen der Betreuerin unentgeltlich ein möbliertes Zimmer im Haus oder in der Wohnung der zu betreuenden Person zur Verfügung und tragen die Kosten für die Verpflegung der Betreuerin.

Wir erheben keine einmaligen oder jährlichen Bearbeitungsgebühren.

Bei Vorliegen einer Pflegestufe können sich die Kosten durch Bezug von Pflegegeld und Verhinderungspflegegeld reduzieren. Außerdem können bis zu 4.000,– € pro Jahr mit zu zahlender Einkommensteuer verrechnet werden. Wie hoch Zuschüsse und Steuerreduzierung sein können, ist jeweils vom Einzelfall abhängig, den Sie ggf. mit einem Steuerberater besprechen sollten.